Es ist fünf nach 12
Die Zeit zur Umsetzung drängt nicht nur – sie ist eigentlich bereits abgelaufen. Seit dem 01.01.2022 besteht die Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dies wirft zahlreiche Fragen auf, da Arbeits-, Steuer- und Versicherungsrecht hier nicht aufeinander abgestimmt sind. Die Komplexität wird durch die engen Grenzen des Gesetzes und Versicherungswirtschaft erhöht.
Um Fehler zu vermeiden und die ohnehin bestehende Haftungssituation des Arbeitgebers nicht weiter zu erhöhen, möchten wir Ihnen die wesentlichen Zusammenhänge in diesem Webinar darstellen.