Akteure, Anforderungen und Handlungsempfehlungen im Überblick

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im Handwerksbetrieb

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellt neue Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsprozesse auf. Ab dem 12. August 2026 gelten weitreichende Pflichten – auch für Handwerksbetriebe ab 10 Mitarbeitenden. Ob Konditorei, Bäckerei, SHK-Betrieb oder Bauunternehmen: Wer Waren verpackt, Serviceverpackungen nutzt, unter eigener Marke vertreibt oder Ware importiert, bekommt neue Rollen und Verantwortung zugewiesen.