Die Verpflichtung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist da. Als Unternehmen mit 50+ Beschäftigten sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten:
Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, Hinweisgeber zu schützen, die auf Verstöße gegen das Recht oder Regelverstöße in ihren Unternehmen hinweisen. Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen bereits seit dem 2. Juli 2023 sichere Hinweisgebermeldestellen bereitstellen, Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben für die Umsetzung eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Wir geben Ihnen einen Überblick zur aktuellen Rechtslage und zeigen Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen können.
- 25. Oktober 2023
- 18:00 - 19:30 Uhr
- Dirk Scheuring & Tim Sauer
Categories: Personal, Recht, Unternehmen